Die neuen gesetzlichen Regelungen "Stromspitzengesetz" (ab 01.03. 2025)

  • Neue PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gehen, dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
  • Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen. Als Ausgleich werden diese Stunden mit Faktor 0,5 an die EEG-Förderzeit angehängt.
  • Die Direktvermarktung wird für kleinere Anlagen unter 100 kWp vereinfacht, bleibt aber freiwillig.
  • Batteriespeicher, auch im Heimbereich, dürften zukünftig temporär Graustrom einspeichern. Das heißt, es wird zukünftig möglich, mit schwankenden Börsenstrompreisen Handel zu betreiben. (Dieser Punkt muss von der Bundesnetzagentur noch in eine praxistaugliche Fassung gebracht werden, er gilt vermutlich deutlich später als Punkt 1 bis 3.)

    Quelle : IBC-Solar AG